AGB’s

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für
Freestyle Rent Veranstaltungstechnik
Am Stadtbad 1
46537 Dinslaken
Deutschland

– nachfolgend „Vermieter“ oder „Auftragnehmer“

und seinen Kunden

– nachfolgend „Kunde“, „Mieter“ oder „Auftraggeber“

für die Vermietung von Veranstaltungstechnik, technische Dienstleistungen, Auf- und Abbau sowie Projektplanung.


1) Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Vermieter und dem Kunden über:

  • Vermietung von Veranstaltungstechnik
  • Dry-Hire (Selbstabholung und Nutzung durch den Kunden)
  • Lieferung von Veranstaltungstechnik
  • Auf- und Abbau von Veranstaltungstechnik
  • technische Betreuung von Veranstaltungen
  • Projektplanung und technische Beratung

1.2 Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.


2) Vertragsabschluss

2.1 Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

2.2 Ein Vertrag kommt zustande durch:

  • schriftliche Auftragsbestätigung
  • Annahme eines Angebots
  • Bestätigung per E-Mail
  • Unterzeichnung eines Mietvertrages
  • oder tatsächliche Übergabe der Mietgegenstände.

3) Mietgegenstände

3.1 Vermietet werden technische Geräte und Zubehör aus dem Bereich:

  • Lichttechnik
  • Tontechnik
  • Videotechnik
  • Bühnentechnik
  • Traversen- und Riggingtechnik
  • Zubehör und Stromverteilung

3.2 Die Mietgegenstände bleiben Eigentum des Vermieters.

3.3 Die Geräte befinden sich bei Übergabe in technisch funktionsfähigem Zustand.

3.4 Der Kunde ist verpflichtet, die Mietgegenstände bei Übergabe auf Vollständigkeit und erkennbare Schäden zu prüfen.


4) Mietdauer

4.1 Die Mietdauer ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Mietvertrag.

4.2 Die Mietzeit beginnt mit:

  • Übergabe der Technik
    oder
  • Anlieferung am Veranstaltungsort.

4.3 Die Mietzeit endet mit der ordnungsgemäßen Rückgabe der Technik.

4.4 Bei verspäteter Rückgabe kann der Vermieter zusätzliche Miettage sowie Nutzungsausfall berechnen.


5) Preise und Zahlung

5.1 Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise.

5.2 Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort ohne Abzug fällig.

5.3 Der Vermieter kann eine Kaution verlangen.

5.4 Bei größeren Veranstaltungen kann eine Anzahlung verlangt werden.


6) Nutzung der Mietgegenstände

6.1 Der Kunde verpflichtet sich, die gemietete Technik:

  • sachgemäß zu bedienen
  • sorgfältig zu behandeln
  • vor Feuchtigkeit, Witterung und Überlastung zu schützen
  • ausschließlich bestimmungsgemäß zu verwenden.

6.2 Der Kunde darf die Technik nicht ohne Zustimmung verändern oder umbauen.

6.3 Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit Zustimmung des Vermieters zulässig.


7) Dry-Hire (Selbstbedienung durch den Kunden)

7.1 Beim Dry-Hire erfolgt keine technische Betreuung durch den Vermieter.

7.2 Der Kunde bestätigt, dass er oder seine Mitarbeiter über die notwendige Fachkenntnis zur Bedienung der Technik verfügen.

7.3 Schäden durch:

  • falsche Bedienung
  • falsche Verkabelung
  • Überlastung
  • falsche Stromversorgung

gehen vollständig zu Lasten des Kunden.


8) Haftung des Kunden

8.1 Der Kunde haftet während der gesamten Mietdauer für alle Schäden, Verluste oder Beschädigungen der Mietgegenstände.

8.2 Dies gilt insbesondere bei Schäden durch:

  • unsachgemäße Bedienung
  • Fahrlässigkeit
  • leichtsinnigen Umgang
  • Vorsatz
  • falsche Installation
  • Überlastung
  • unsachgemäßen Transport
  • falschen Auf- oder Abbau.

8.3 Der Kunde haftet auch für Schäden durch:

  • Besucher der Veranstaltung
  • Mitarbeiter
  • beauftragte Dienstleister
  • Dritte.

8.4 Der Kunde haftet ebenfalls bei:

  • Verlust
  • Diebstahl
  • Beschädigung während der Mietdauer.

8.5 Der Kunde ist verpflichtet, Reparaturkosten, Wiederbeschaffungskosten sowie daraus entstehende Folgekosten zu ersetzen.


9) Nutzungsausfall

9.1 Wird ein Gerät beschädigt und kann dadurch nicht weitervermietet werden, ist der Kunde verpflichtet, den Nutzungsausfall für die Dauer der Reparatur oder Wiederbeschaffung zu ersetzen.

9.2 Grundlage hierfür ist der übliche Mietpreis des Gerätes.


10) Verlust von Zubehör und Kleinteilen

10.1 Fehlende oder beschädigte Kleinteile werden berechnet.

Dazu gehören unter anderem:

  • Kabel
  • Adapter
  • Netzteile
  • Sicherungen
  • Halterungen
  • Klemmen
  • Traversenverbinder

10.2 Es gilt der Wiederbeschaffungswert.


11) Traversen und Rigging

11.1 Traversen, Rigging-Material und fliegende Konstruktionen dürfen nur durch qualifiziertes Fachpersonal montiert werden.

11.2 Der Kunde ist verantwortlich für:

  • geeignete Anschlagpunkte
  • ausreichende Tragfähigkeit
  • statische Voraussetzungen.

11.3 Schäden durch unsachgemäße Montage oder Überlastung gehen vollständig zu Lasten des Kunden.


12) Stromversorgung

12.1 Der Kunde ist verantwortlich für eine geeignete und normgerechte Stromversorgung.

12.2 Schäden durch:

  • falsche Spannung
  • falsche Phasen
  • Stromspitzen
  • Generatorfehler

gehen zu Lasten des Kunden.


13) Outdoor-Veranstaltungen / Wetter

13.1 Bei Veranstaltungen im Freien muss der Kunde sicherstellen, dass die Technik vor:

  • Regen
  • Feuchtigkeit
  • Sturm
  • extremen Temperaturen

geschützt ist.

13.2 Schäden durch Witterungseinflüsse gehen zu Lasten des Kunden.


14) Auf- und Abbau

14.1 Wird der Auf- oder Abbau durch den Vermieter durchgeführt, erfolgt dies durch qualifiziertes Personal.

14.2 Der Kunde stellt sicher, dass:

  • der Veranstaltungsort zugänglich ist
  • ausreichend Platz vorhanden ist
  • notwendige Genehmigungen vorliegen.

14.3 Verzögerungen durch fehlende Voraussetzungen können zusätzliche Kosten verursachen.


15) Stornierung von Aufträgen

Bei Stornierung eines Auftrages gelten folgende Stornogebühren:

  • bis 14 Tage vorher: 30 %
  • bis 7 Tage vorher: 50 %
  • bis 48 Stunden vorher: 80 %
  • unter 48 Stunden: 100 %

der Auftragssumme.


16) Haftung des Vermieters

16.1 Der Vermieter haftet unbeschränkt bei:

  • Vorsatz
  • grober Fahrlässigkeit
  • Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.

16.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden.


17) Versicherung

17.1 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass der Abschluss einer Veranstaltungs- oder Haftpflichtversicherung empfohlen wird.

17.2 Der Vermieter ist nicht verpflichtet, eine Versicherung für die Mietgegenstände abzuschließen.


18) Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung des Unternehmens unter Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).


19) Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gerichtsstand ist der Sitz des Unternehmens, sofern der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist.


20) Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.